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OLG Hamm, 26.05.1999 - 3 U 192/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 23.07.1998 - 11 O 250/97
- OLG Hamm, 26.05.1999 - 3 U 192/98
- BGH - VI ZR 301/99 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96
Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in …
Auszug aus OLG Hamm, 26.05.1999 - 3 U 192/98
Eine Beweiserleichterung bis hin zur Umkehr der Beweislast kann gerechtfertigt sein, wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt, der Arzt also eindeutig gegen ärztliche Behandlungsregeln oder generelle medizinische Erkenntnisse verstößt und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. BGH NJW 1998, 814, 815; 1782, 1783; 1997, 798). - BGH, 19.11.1996 - VI ZR 350/95
Annahme eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Hamm, 26.05.1999 - 3 U 192/98
Eine Beweiserleichterung bis hin zur Umkehr der Beweislast kann gerechtfertigt sein, wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt, der Arzt also eindeutig gegen ärztliche Behandlungsregeln oder generelle medizinische Erkenntnisse verstößt und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. BGH NJW 1998, 814, 815; 1782, 1783; 1997, 798).